Veröffentlicht am 02.11.2026
Brunnenwasser untersuchen lassen: Ablauf, Umfang und Fristen
Ob dein Brunnenwasser trinkbar ist, siehst du ihm nicht an. Klares, kaltes Wasser kann Keime oder Nitrat enthalten, trübes Wasser kann harmlos sein. Deshalb schreibt die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) regelmäßige Untersuchungen vor, sobald du das Wasser als Trinkwasser nutzt. Wie oft und wie umfangreich, hängt davon ab, wer das Wasser trinkt.
Dieser Leitfaden führt dich durch den ganzen Ablauf: vom Untersuchungsplan über die Auswahl des Labors und die Probenahme bis zum Befund und was du danach damit machst. Welche Pflichten du darüber hinaus als Brunnenbetreiber hast, steht im Leitfaden Hausbrunnen und Trinkwasserverordnung. Was die einzelnen Werte bedeuten, erklärt der Leitfaden Grenzwerte für Brunnenwasser.
Wer untersuchen lassen muss
Die Verordnung kennt bei kleinen Brunnen zwei Fälle:
- Du gibst Wasser an andere ab, etwa an Mieter, Feriengäste, Kunden im Hofladen oder Gäste im Hofcafé. Dann betreibst du eine dezentrale Wasserversorgungsanlage, und § 28 regelt deine Untersuchungen.
- Du nutzt das Wasser nur selbst. Dann betreibst du eine Eigenwasserversorgungsanlage, und es gilt § 29.
Die Abgrenzung im Detail steht im Ratgeber Dezentrale Anlage oder Eigenversorgung. Für alles Weitere hier gehen wir vom häufigsten Fall aus: Ferienwohnung, vermietetes Haus oder Hofladen mit eigenem Brunnen.
Wie oft: die Fristen
Für dezentrale Anlagen mit weniger als zehn Kubikmetern am Tag, also praktisch jeden Hausbrunnen, gibt Anlage 6 Teil I vor:
| Umfang | Häufigkeit |
|---|---|
| Gruppe A | einmal im Jahr |
| Gruppe B | einmal in drei Jahren |
Die Wassermenge ist der Mittelwert über ein Kalenderjahr. Für Gruppe B darf das Gesundheitsamt nach § 28 Abs. 3 andere Abstände festlegen, wenn nichts auf ein Problem hindeutet. Das muss es dir schriftlich oder elektronisch mit Begründung mitteilen. Ohne so eine Festlegung gelten die drei Jahre.
Für Eigenversorger verlangt § 29 mindestens jährlich die mikrobiologischen Parameter, also E. coli, Enterokokken, Clostridium perfringens, coliforme Bakterien und die Koloniezahlen. Alle anderen Parameter in Abständen, die das Gesundheitsamt festlegt, höchstens alle fünf Jahre.
Deine nächsten Termine rechnet dir der Fristenrechner aus.
Was untersucht wird: Gruppe A und Gruppe B
Gruppe A ist die Routine: mikrobiologische Parameter (coliforme Bakterien, E. coli, Enterokokken, Koloniezahlen bei 22 und 36 Grad Celsius) und einfache Indikatoren (Färbung, Geruch, Geschmack, Trübung, elektrische Leitfähigkeit, pH-Wert). Unter bestimmten Bedingungen kommen weitere Parameter dazu: Aluminium und Eisen, wenn sie als Aufbereitungsstoff zugegeben werden, und Clostridium perfringens, wenn das Brunnenwasser von Oberflächenwasser stammt oder beeinflusst wird.
Gruppe B umfasst alle übrigen Parameter der Anlagen 1 bis 3, also die chemischen Stoffe: Nitrat und Nitrit, Ammonium, Schwermetalle wie Arsen, Blei, Kupfer und Nickel, Uran, Pflanzenschutzmittel, PFAS und vieles mehr, dazu Indikatoren wie Mangan, Sulfat und die Korrosivität.
Radioaktive Stoffe gehören bei kleinen Anlagen nicht zum Pflichtprogramm. Das Gesundheitsamt kann nach § 32 aber Untersuchungen anordnen, wenn es Anhaltspunkte für erhöhte Werte gibt.
Die vollständige Liste mit Erklärungen steht im Ratgeber Gruppe A und Gruppe B.
Schritt 1: der Untersuchungsplan
Seit der Neufassung 2023 brauchst du als Betreiber einer dezentralen Anlage einen Untersuchungsplan nach § 28 Abs. 2. Er gilt für mindestens ein Jahr und enthält:
- die Parameter, die untersucht werden,
- die Häufigkeit,
- die Entnahmestelle und den Zeitpunkt der Probenahme,
- das Probenahmeverfahren nach § 42.
Den Plan stellst du im Einvernehmen mit dem Gesundheitsamt auf und schickst ihn vor der Anwendung schriftlich oder elektronisch hin. Das klingt aufwendig, ist aber meist eine Seite. Viele Gesundheitsämter haben ein Formular, und viele Labore helfen beim Ausfüllen. Proben, die das Gesundheitsamt selbst nimmt, darfst du nach § 28 Abs. 4 anrechnen und im Plan berücksichtigen.
Schritt 2: ein zugelassenes Labor beauftragen
Probenahme und Analyse darf nach § 39 nur eine Untersuchungsstelle machen, die für Trinkwasser zugelassen ist. Der Auftrag muss die Probenahme einschließen: Du füllst also keine Flasche selbst ab und bringst sie ins Labor, sondern ein Probenehmer des Labors kommt zu dir.
Die Länder veröffentlichen nach § 40 Abs. 2 Listen der zugelassenen Stellen, mit den Parametern, für die jede zugelassen ist. Das ist wichtig: Nicht jedes Labor ist für jeden Parameter zugelassen. Wie du die Liste deines Landes findest, worauf du beim Angebot achtest und welche Fragen du stellen solltest, steht im Ratgeber Untersuchungsstelle finden.
Im Vertrag mit dem Labor muss stehen, dass es dich unverzüglich informiert, wenn es eine Überschreitung findet. Seriöse Labore haben das ohnehin in ihren Bedingungen.
Schritt 3: die Probenahme
Die Probe wird nach den anerkannten Regeln der Technik genommen (§ 42). Für dezentrale Anlagen nennt die Verordnung die Norm DIN EN ISO 19458, Zweck a, für Eigenversorger Zweck b. Für dich bedeutet das: Der Probenehmer weiß, wie er vorgeht. Du sorgst für eine geeignete Entnahmestelle.
Gesundheitsämter empfehlen, die Probe an dem Wasserhahn zu nehmen, an dem üblicherweise Trinkwasser gezapft wird, meist in der Küche. Ein Hahn, an dem der Probenehmer sauber arbeiten kann, ohne Schlauch oder Brause, macht vieles leichter. Hast du keine geeignete Stelle, lass dich vom Labor und einem Installateur beraten.
Ein paar praktische Punkte:
- Plane den Termin so, dass das Wasser vorher normal genutzt wurde. Ein Brunnen, der wochenlang stand, liefert kein typisches Ergebnis.
- Hast du eine Aufbereitung, etwa eine UV-Anlage oder einen Filter, sag das dem Labor. Der Untersuchungsplan legt fest, ob vor oder nach der Aufbereitung beprobt wird.
- Notiere dir, wann der Probenehmer da war. Diese Angaben stehen später auch im Befund.
Schritt 4: den Befund lesen
Der Befund, in der Verordnung Niederschrift genannt, enthält nach § 44 Abs. 1 Anschrift, Entnahmestelle, Datum und Uhrzeit sowie Verfahren der Probenahme und die Ergebnisse. Die meisten Labore stellen den Messwerten den Grenzwert gegenüber und markieren Überschreitungen.
Worauf du achten solltest:
- Mikrobiologie: E. coli, Enterokokken und coliforme Bakterien müssen null sein, je 100 Milliliter. Alles andere ist eine Überschreitung.
- Koloniezahlen: Hier gibt es keinen festen Grenzwert, sondern die Anforderung „ohne anormale Veränderung“. Wird das Verfahren nach § 43 Abs. 3 angewendet, gibt die Verordnung Richtwerte vor. Auffällig sind vor allem Sprünge gegenüber früheren Befunden.
- Chemie: Jeder Wert wird mit seinem Grenzwert verglichen. Bei Nitrat gilt zusätzlich eine Formel zusammen mit Nitrit.
- Indikatoren: Eisen, Mangan oder Trübung sind meist kein akutes Gesundheitsrisiko, deuten aber auf Probleme im Brunnen hin.
Die Grenzwerte im Einzelnen stehen im Leitfaden Grenzwerte für Brunnenwasser und auf der Seite Grenzwerte.
Schritt 5: Befund weiterleiten und aufbewahren
Nach jeder Untersuchung hast du zwei Fristen:
- Eine Kopie an das Gesundheitsamt innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss der Untersuchung (§ 44 Abs. 2).
- Das Original mindestens zehn Jahre aufbewahren (§ 44 Abs. 3).
Ist alles in Ordnung, reicht die Kopie innerhalb der Frist. Ist ein Wert überschritten, musst du das Gesundheitsamt nach § 47 Abs. 1 unverzüglich informieren, also nicht zwei Wochen warten. Mehr dazu im Ratgeber Befund weiterleiten und aufbewahren.
Danach aktualisierst du die jährliche Information für deine Mieter und Gäste nach § 45. Sie beruht auf genau diesen Ergebnissen.
Was eine Untersuchung kostet
Eine verbindliche Gebührenordnung gibt es nicht, jedes Labor hat eigene Preise. Gruppe A ist deutlich günstiger als Gruppe B, und je nach Labor sind Anfahrt und Probenahme im Preis enthalten oder kommen dazu. Manche Gemeinden organisieren Sammeluntersuchungen, bei denen ein Labor an einem Tag viele Brunnen beprobt. Das spart Anfahrtskosten.
Die Kosten trägst du als Betreiber, denn die Untersuchungspflicht liegt bei dir. Beispiele, Preisfaktoren und Spartipps stehen im Ratgeber Kosten einer Wasseruntersuchung.
Wenn ein Wert überschritten ist
Eine Überschreitung ist kein Grund zur Panik, aber ein Grund, sofort zu handeln:
- Gesundheitsamt anrufen, am selben oder nächsten Werktag. Die Meldung nach § 47 Abs. 1 ist unverzüglich fällig.
- Mieter und Gäste informieren, wenn das Gesundheitsamt Maßnahmen anordnet, etwa ein Abkochgebot. Den Maßnahmenplan hast du für genau diesen Fall.
- Ursache suchen: Brunnenkopf, Abdeckung, Dichtungen, Leitungen, Umfeld des Brunnens.
- Nachuntersuchung nach der Abhilfe, um zu belegen, dass das Wasser wieder in Ordnung ist.
Bei Keimen ist das Vorgehen anders als bei Nitrat. Für Keime siehe Coliforme Keime und E. coli, für Nitrat Nitrat im Brunnenwasser.
Ein Untersuchungsjahr in der Praxis
So sieht ein typischer Ablauf für eine Ferienwohnung aus, die Gruppe B zuletzt im Frühjahr 2025 hatte:
| Zeitpunkt | Was passiert |
|---|---|
| Januar | Untersuchungsplan prüfen, Labor anfragen, Termin vereinbaren |
| Februar | Brunnenschacht und Abdeckung kontrollieren, Entnahmestelle frei machen |
| März | Probenahme Gruppe A durch das Labor |
| März bis April | Befund kommt, Werte prüfen, Kopie innerhalb von zwei Wochen ans Gesundheitsamt |
| April | Information für Gäste aktualisieren, Original ins Archiv |
| Dezember | Termin für das nächste Jahr vormerken, im Jahr 2028 wieder mit Gruppe B |
Wer die Untersuchung immer zur gleichen Zeit macht, hat vergleichbare Werte und vergisst keinen Termin. Vor der Saison ist für Ferienwohnungen ein guter Zeitpunkt, weil du dann mit einem frischen Befund in die Belegung gehst.
Eine Probe ist eine Stichprobe
Jede Untersuchung zeigt den Zustand an einem Tag. Gesundheitsämter weisen darauf hin, dass Proben aus Trockenperioden bei Keimen in der Regel besser ausfallen als Proben aus regenreichen Zeiten. Ein einwandfreier Befund aus einem trockenen Sommer ist also kein Beweis, dass dein Brunnen bei Starkregen dicht bleibt.
Das spricht nicht für eine Probe im Regen, sondern für drei Dinge: den Brunnen baulich in Ordnung halten, die Werte über Jahre vergleichen und nach Unwettern lieber einmal mehr untersuchen.
Was du für die Gruppe B mitdenken solltest
Gruppe B umfasst viele Stoffe, aber nicht jeder ist überall gleich wichtig. Das Gesundheitsamt kennt die Geologie deiner Region. Frag beim Abstimmen des Untersuchungsplans nach, ob in deiner Gegend Arsen, Uran oder Mangan erhöht vorkommen, ob es Hinweise auf PFAS gibt und ob Pflanzenschutzmittel aus der Umgebung eine Rolle spielen. Gesundheitsämter empfehlen ausdrücklich, die geologischen Besonderheiten des Standorts bei der Untersuchung zu berücksichtigen.
Die Bedeutung der einzelnen Stoffe erklären die Ratgeber Nitrat im Brunnenwasser und Arsen und Blei: neue Grenzwerte 2028.
Zusätzliche Untersuchungen, die sinnvoll sind
Über die Pflicht hinaus lohnt sich eine Untersuchung:
- nach Starkregen oder Hochwasser, wenn Oberflächenwasser in den Brunnen gelangt sein könnte,
- nach Arbeiten am Brunnen oder an den Leitungen,
- wenn sich das Wasser verändert, etwa in Geruch, Geschmack oder Färbung. Das ist nach § 47 Abs. 1 ohnehin meldepflichtig,
- vor dem Kauf eines Hauses mit Brunnen, damit du weißt, was du übernimmst,
- vor der ersten Vermietung, wenn der Brunnen bisher nur privat genutzt wurde.
Wenn du nur dich selbst versorgst
Für Eigenversorger ist der Ablauf einfacher. Pflicht ist nach § 29 mindestens einmal im Jahr die Mikrobiologie, unaufgefordert. Welche weiteren Parameter du wie oft untersuchst, stimmst du mit dem Gesundheitsamt ab, höchstens alle fünf Jahre. Einen Untersuchungsplan nach § 28 Abs. 2 brauchst du nicht, und auch keine Mieterinformation.
Gleich bleibt: Auch als Eigenversorger beauftragst du ein zugelassenes Labor, schickst die Befundkopie innerhalb von zwei Wochen an das Gesundheitsamt und bewahrst das Original zehn Jahre auf. Die Probe nimmt das Labor nach DIN EN ISO 19458 Zweck b, also am Zapfhahn so, wie du das Wasser entnimmst.
Der erste Befund für einen neuen Brunnen
Bohrst du einen neuen Brunnen oder nimmst einen alten wieder in Betrieb, ist die erste Untersuchung besonders wichtig. Sie sollte vor der ersten Nutzung als Trinkwasser im vollen Umfang erfolgen, also Gruppe A und Gruppe B. Die Inbetriebnahme zeigst du dem Gesundheitsamt spätestens vier Wochen vorher an. Das Amt sagt dir dann auch, welchen Umfang es für die erste Untersuchung erwartet.
Das Gesundheitsamt untersucht auch
Unabhängig von deinen eigenen Untersuchungen überwacht das Gesundheitsamt dezentrale Anlagen nach § 55 Abs. 3, grundsätzlich jährlich und nach vier Jahren ohne wesentliche Beanstandung mindestens alle drei Jahre. Nimmt es dabei Proben, kannst du die Ergebnisse auf deine Pflichtuntersuchung anrechnen. Frag nach, wann das Amt zuletzt beprobt hat und ob du den Befund bekommst.
Ein Befund, Schritt für Schritt gelesen
Ein typischer Prüfbericht für Gruppe A hat vier Teile. So gehst du ihn durch:
- Kopf: Name des Labors, Prüfberichtsnummer, Datum des Berichts. Das Datum brauchst du für die Zwei-Wochen-Frist.
- Probenahme: Adresse, Entnahmestelle, Datum und Uhrzeit, Name des Probenehmers, Verfahren. Stimmt die Entnahmestelle mit deinem Untersuchungsplan überein?
- Ergebnisse: Eine Tabelle mit Parameter, Messwert, Einheit, Grenzwert und oft einer Bewertung. Bei der Mikrobiologie steht meist „0“ oder „n. n.“ für nicht nachgewiesen. Alles andere ist auffällig.
- Beurteilung: Viele Labore fassen zusammen, ob das Wasser den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entspricht. Diese Zusammenfassung ist hilfreich, ersetzt aber nicht deinen eigenen Blick auf die Werte.
Auffällig ist ein Befund, wenn ein Keim nachgewiesen wurde, ein Wert über dem Grenzwert liegt oder sich ein Wert gegenüber früheren Befunden deutlich verändert hat, etwa Koloniezahl, Leitfähigkeit oder Trübung. In allen drei Fällen sprichst du mit dem Gesundheitsamt.
Häufige Fragen von Vermietern
Müssen meine Mieter der Probenahme zustimmen? Die Entnahmestelle liegt oft in der vermieteten Wohnung. Kündige den Termin rechtzeitig an und kläre den Zugang am besten schon im Mietvertrag.
Kann ich die Untersuchung in die Nebenkosten nehmen? Das ist eine mietrechtliche Frage und hängt vom Mietvertrag ab. Lass dich im Zweifel beraten.
Was ist mit Leerstand? Steht eine Wohnung lange leer, steht auch das Wasser in den Leitungen. Spüle vor dem nächsten Bezug gründlich und denk über eine zusätzliche Untersuchung nach.
Zwei Wohnungen, ein Brunnen: zwei Untersuchungen? Nein, die Anlage ist eine. Welche Entnahmestelle repräsentativ ist, legst du im Untersuchungsplan mit dem Gesundheitsamt fest.
Kleines Glossar zum Befund
- Prüfbericht: der schriftliche Befund des Labors, in der Verordnung Niederschrift genannt.
- KBE: koloniebildende Einheiten, die Zähleinheit für Bakterien, meist je 100 Milliliter oder je Milliliter.
- n. n.: nicht nachgewiesen. Bei Keimen das Ergebnis, das du sehen willst.
- < BG: unter der Bestimmungsgrenze. Der Stoff ist entweder nicht da oder in so geringer Menge, dass das Verfahren ihn nicht sicher messen kann.
- Zweck a, Zweck b: Varianten der Probenahme nach DIN EN ISO 19458. Zweck a für dezentrale Anlagen, Zweck b für Eigenversorger.
- Parameter der Gruppe A und B: die Untersuchungsumfänge nach Anlage 6 der Trinkwasserverordnung.
- Indikatorparameter: Werte, die anzeigen, ob mit dem Wasser oder der Anlage etwas nicht stimmt, etwa Trübung, Eisen oder Koloniezahl.
Typische Fehler
- Selbst abgefüllte Probe: zählt nicht. Probenahme gehört zum Auftrag des Labors.
- Labor ohne Zulassung für den Parameter: Prüf die Landesliste.
- Befund im Ordner, aber nicht beim Amt: Die Zwei-Wochen-Frist gilt auch für einwandfreie Befunde.
- Gruppe B vergessen: Drei Jahre sind schnell vorbei. Trag dir den Termin ein, sobald der Befund da ist.
- Untersuchungsplan fehlt: Seit 2023 Pflicht für dezentrale Anlagen, oft der erste Punkt, den das Gesundheitsamt anspricht.
Checkliste
- Untersuchungsplan mit dem Gesundheitsamt abgestimmt.
- Zugelassenes Labor beauftragt, Probenahme inklusive, Information bei Überschreitung vereinbart.
- Geeignete Entnahmestelle vorhanden.
- Termin für Gruppe A dieses Jahr, Gruppe B-Jahr notiert.
- Befundkopie innerhalb von zwei Wochen an das Gesundheitsamt.
- Original zehn Jahre archiviert.
- Mieterinformation aktualisiert.
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Quellen
Rechtstexte und Merkblätter, auf die sich dieser Artikel stützt. Stand 02.11.2026.
- gesetze-im-internet.de: trinkwv_2023/__28.html
- gesetze-im-internet.de: trinkwv_2023/anlage_6.html
- gesetze-im-internet.de: trinkwv_2023/__29.html
- gesetze-im-internet.de: trinkwv_2023/__39.html
- gesetze-im-internet.de: trinkwv_2023/__40.html
- gesetze-im-internet.de: trinkwv_2023/__42.html
- gesetze-im-internet.de: trinkwv_2023/__32.html
- gesetze-im-internet.de: trinkwv_2023/__44.html
- gesetze-im-internet.de: trinkwv_2023/__45.html
- gesetze-im-internet.de: trinkwv_2023/__47.html
- gesetze-im-internet.de: trinkwv_2023/__55.html
- gesetze-im-internet.de: trinkwv_2023/__43.html
- landkreis-bautzen.de: Gesundheitsamt/MerkblattUeberwachungHausbrunnen.pdf
- muenchsteinach.de: 2023/Veroeffentlichung_1_Anlage.pdf
- landkreis-straubing-bogen.de: 15741/merkblatt-grenzwertueberschreitung-mikrobiologische-wasserun.pdf
- gesetze-im-internet.de: trinkwv_2023/__11.html
- lrabgcms2023.jena.de: 3854/Hinweis-Brunnenwasseruntersuchung.pdf
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Häufige Fragen
- Kann ich mein Brunnenwasser selbst testen?
- Für deine eigene Neugier ja, etwa mit Teststreifen. Die Pflichtuntersuchung nach der Trinkwasserverordnung ersetzt das nicht: Probenahme und Analyse muss eine zugelassene Untersuchungsstelle machen.
- Wie oft muss ich Brunnenwasser untersuchen lassen?
- Versorgst du Mieter, Gäste oder Kunden, in der Regel Gruppe A jährlich und Gruppe B alle drei Jahre. Nutzt du das Wasser nur selbst, mindestens jährlich die mikrobiologischen Parameter und die übrigen nach Festlegung des Gesundheitsamts, spätestens alle fünf Jahre.
- Wann ist die beste Zeit für die Probe?
- Die Verordnung schreibt keinen Monat vor, den Zeitpunkt legst du im Untersuchungsplan fest. Viele Betreiber wählen eine feste Jahreszeit, damit die Ergebnisse vergleichbar sind und die Frist leicht zu merken ist. Nach Starkregen oder Hochwasser lohnt sich eine zusätzliche Probe.
- Wie lange dauert es, bis der Befund da ist?
- Mikrobiologische Ergebnisse brauchen mehrere Tage Bebrütung, chemische Analysen je nach Umfang länger. Frag dein Labor nach der üblichen Bearbeitungszeit. Bei einer Überschreitung muss das Labor dich unverzüglich informieren.
- Wer bezahlt die Untersuchung?
- Du als Betreiber, denn die Untersuchungspflicht liegt bei dir. Manche Gemeinden organisieren Sammeluntersuchungen, die günstiger sind.