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Teil des Leitfadens Grenzwerte für Brunnenwasser: Was die Trinkwasserverordnung festlegt

Veröffentlicht am 02.11.2026

Coliforme Keime und E. coli im Brunnen: Was jetzt zu tun ist

Das Labor ruft an: coliforme Bakterien im Brunnenwasser, vielleicht auch E. coli. Bei Hausbrunnen ist das die häufigste Beanstandung überhaupt. Kein Grund zur Panik, aber ein Grund, sofort und in der richtigen Reihenfolge zu handeln. Dieser Ratgeber erklärt, was die Keime bedeuten, was du melden musst, was ein Abkochgebot für dich und deine Gäste heißt und wie du die Ursache findest.

Den Überblick über alle Grenzwerte gibt der Leitfaden Grenzwerte für Brunnenwasser.

Was die Keime bedeuten

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) untersucht nicht jeden möglichen Krankheitserreger, sondern Indikatorkeime. Werden sie gefunden, muss man davon ausgehen, dass auch Erreger im Wasser sein können.

Keim Grenzwert Was er anzeigt
E. coli 0 /100 ml frische fäkale Verunreinigung
Intestinale Enterokokken 0 /100 ml fäkale Verunreinigung, auch länger zurückliegend
Coliforme Bakterien 0 /100 ml allgemeine Verunreinigung, oft durch Oberflächenwasser, auch ältere fäkale
Koloniezahl 22 und 36 °C ohne anormale Veränderung (§ 43 Abs. 3: 100 /ml, c-Anlage 1.000 /ml) allgemeine Keimbelastung, etwa Biofilm in Leitungen

Gesundheitsämter sind sich einig: Bei E. coli, Enterokokken und coliformen Bakterien ist kein Nachweis tolerierbar. In reinem Grundwasser kommen diese Keime nicht vor. Besonders gefährdet sind Säuglinge und Kleinkinder, ältere Menschen und Menschen mit geschwächtem Immunsystem.

Coliforme Bakterien sind in Anlage 3 als Indikatorparameter geführt, E. coli und Enterokokken in Anlage 1. Für deine Pflichten macht das keinen Unterschied: Beides ist meldepflichtig.

Schritt 1: das Gesundheitsamt informieren

Nach § 47 Abs. 1 zeigst du die Überschreitung dem Gesundheitsamt unverzüglich an, sobald du davon erfährst. Das ist meist der Anruf des Labors, nicht erst der schriftliche Befund. Ruf an, sag, was gefunden wurde, und schick den Befund hinterher.

Die Zwei-Wochen-Frist für die Befundkopie (§ 44 Abs. 2) gilt zusätzlich, ersetzt die sofortige Meldung aber nicht. Mehr dazu im Ratgeber Befund weiterleiten und aufbewahren.

Schritt 2: Gäste und Mieter schützen

Grundsätzlich darfst du Wasser, das die Grenzwerte nicht einhält, nicht als Trinkwasser abgeben (§ 49). Ab deiner Meldung gilt eine Ausnahme bis zur Entscheidung des Gesundheitsamts, es sei denn, die Versorgung muss sofort unterbrochen werden. Das Gesundheitsamt entscheidet nach § 63, welche Maßnahmen gelten.

Bei Keimen ordnet es meist ein Abkochgebot an. Ordnet es Maßnahmen an, informierst du deine Mieter und Gäste unverzüglich (§ 52). Gesundheitsämter empfehlen, Abnehmer des Wassers schnellstmöglich zu informieren, auch bevor die Entscheidung schriftlich vorliegt.

Was ein Abkochgebot bedeutet

Wie lange gekocht werden muss, legt dein Gesundheitsamt fest. Die Vorgaben unterscheiden sich: Ein Amt in Schwaben verlangt einmal sprudelnd aufkochen und langsam abkühlen lassen, ein Amt in Niederbayern fünf Minuten sprudelnd kochen. Halte dich an die Vorgabe deines Amts.

Für den Alltag deiner Gäste heißt das typischerweise:

  • Trinken, Kochen, Kaffee und Tee: nur abgekochtes oder abgepacktes Wasser.
  • Zähneputzen: abgekochtes oder abgepacktes Wasser.
  • Babynahrung, Obst und Salat waschen, Eiswürfel: nur abgekochtes oder abgepacktes Wasser.
  • Duschen und Waschen: möglich, Wasser aber nicht verschlucken und nicht an offene Wunden lassen.
  • Geschirrspüler: unbedenklich bei Programmen über 60 Grad.

Für eine Ferienwohnung bewährt sich: Wasserkocher und Mineralwasser bereitstellen, ein Hinweisschild an jedem Wasserhahn und ein kurzes Informationsblatt. Das Abkochgebot endet erst, wenn das Gesundheitsamt es aufhebt.

Schritt 3: die Ursache finden

Nach § 48 klärst du die Ursache auf und triffst Abhilfemaßnahmen. Abkochen ist nur eine Notlösung. Laut Gesundheitsämtern liegt der Fehler häufig am Brunnen selbst:

  • Brunnenschacht oder Quellfassung undicht, Risse in der Wandung,
  • Abdeckung undicht, Regenwasser oder Kleintiere können hinein,
  • Schachtoberkante zu niedrig, nicht mindestens 25 cm über Gelände, sodass Oberflächenwasser einläuft,
  • Verunreinigungsquellen in der Umgebung, vor allem grundwasserstromaufwärts: Gruben, Stallausläufe, Abwasserkanäle, Siloanlagen, Kleinkläranlagen,
  • Gülle, Jauche oder Mist in der Nähe des Brunnens,
  • eingewachsene Wurzeln oder Schnecken im Schacht.

Häufig zeigt sich das Problem nach starkem Regen. Proben aus nassen Jahreszeiten fallen in der Regel schlechter aus als aus Trockenperioden. Das Wasser muss trotzdem immer Trinkwasserqualität haben.

Lass dir von einem Brunnenbauer oder Installateur helfen. Erhöhte Koloniezahlen ohne Fäkalkeime deuten eher auf Biofilm in Leitungen oder Speichern hin. Dann helfen Spülen und Reinigen.

Schritt 4: Abhilfe und Aufbereitung

Bauliche Mängel beseitigst du zuerst. Reicht das nicht, kann eine dauerhafte Desinfektion helfen, zum Beispiel eine UV-Anlage, Ultrafiltration oder Umkehrosmose. Dabei gilt:

  • Nur zertifizierte Anlagen verwenden.
  • Eine UV-Anlage funktioniert nur bei klarem Wasser, Trübung stört die Wirkung.
  • Der Einbau ist eine wesentliche betriebstechnische Veränderung und dem Gesundheitsamt anzuzeigen (§ 11 Abs. 1).
  • Solche Anlagen brauchen regelmäßige Wartung, sonst verkeimen sie selbst.

Bleibt das Wasser trotz Sanierung belastet, ist das Einzugsgebiet des Brunnens wahrscheinlich ungünstig. Dann bleiben ein neuer Brunnen an anderer Stelle oder der Anschluss an das öffentliche Netz.

Schritt 5: Nachuntersuchung

Nach der Abhilfe und ausreichendem Spülen der Anlage lässt du eine Nachprobe durch das Labor nehmen. Den Befund schickst du dem Gesundheitsamt unverzüglich. Das Amt entscheidet dann, ob das Abkochgebot aufgehoben wird. Oft sind mehrere einwandfreie Proben nötig.

Bei Nitrat gelten andere Regeln, siehe Nitrat im Brunnenwasser. Was sich bei den chemischen Grenzwerten ändert, steht in Arsen und Blei: neue Grenzwerte 2028.

Checkliste bei Keimbefund

  • Gesundheitsamt sofort angerufen, Befund nachgeschickt.
  • Mieter und Gäste informiert, Abkochhinweis an jedem Hahn.
  • Abgepacktes Wasser und Wasserkocher bereitgestellt.
  • Brunnenkopf, Abdeckung, Schacht und Umgebung geprüft.
  • Mängel behoben, Anlage gespült.
  • Nachprobe beauftragt, Ergebnis an das Gesundheitsamt.
  • Aufhebung des Abkochgebots schriftlich abgelegt.

In Brunnwart

Trägst du einen Befund mit Keimnachweis ein, zeigt Brunnwart sofort, dass du das Gesundheitsamt unverzüglich informieren musst, und hält die Abweichung mit allen Schritten bis zur Freigabe fest. Teste es 30 Tage kostenlos.

Quellen

Rechtstexte und Merkblätter, auf die sich dieser Artikel stützt. Stand 02.11.2026.

  1. gesetze-im-internet.de: trinkwv_2023/anlage_3.html
  2. gesetze-im-internet.de: trinkwv_2023/anlage_1.html
  3. gesetze-im-internet.de: trinkwv_2023/__47.html
  4. gesetze-im-internet.de: trinkwv_2023/__48.html
  5. gesetze-im-internet.de: trinkwv_2023/__49.html
  6. gesetze-im-internet.de: trinkwv_2023/__63.html
  7. gesetze-im-internet.de: trinkwv_2023/__52.html
  8. gesetze-im-internet.de: trinkwv_2023/__11.html
  9. gesetze-im-internet.de: trinkwv_2023/__44.html
  10. landkreis-straubing-bogen.de: 15741/merkblatt-grenzwertueberschreitung-mikrobiologische-wasserun.pdf
  11. landratsamt-unterallgaeu.de: Gesundheitswesen/Trinkwasser_Abkochanordnung_FAQ.pdf

Häufige Fragen

Sind coliforme Bakterien gefährlich?
Coliforme Bakterien sind vor allem ein Hinweis auf eine Verunreinigung, etwa durch eindringendes Oberflächenwasser. Sie können aber auch fäkalen Ursprungs sein und mit Krankheitserregern zusammen auftreten. Deshalb ist kein Nachweis tolerierbar, und du musst das Gesundheitsamt informieren.
Wie lange muss ich Wasser beim Abkochgebot kochen?
Das legt dein Gesundheitsamt fest. Manche Ämter verlangen einmal sprudelnd aufkochen und langsam abkühlen lassen, andere mehrere Minuten sprudelnd kochen. Halte dich an die Vorgabe deines Amts.
Dürfen meine Gäste beim Abkochgebot duschen?
In der Regel ja, das Wasser sollte aber nicht verschluckt werden. Zum Zähneputzen, für Babynahrung und zum Waschen von Obst und Salat nimmst du abgekochtes oder abgepacktes Wasser.
Wann ist das Abkochgebot vorbei?
Erst wenn das Gesundheitsamt es aufhebt, in der Regel nach einwandfreien Nachuntersuchungen. Eine eigene Entscheidung des Betreibers reicht nicht.