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Funktionen

Brunnwart ersetzt den Ordner mit Laborbefunden und die Kalendernotiz. Was die Trinkwasserverordnung von dir verlangt, steht an einem Ort, mit Frist und Nachweis.

Fristen

Fristen je Anlage
Gruppe A jährlich, Gruppe B alle 3 Jahre bei dezentralen Anlagen, Intervalle des Gesundheitsamts bei Eigenversorgung, Sonderparameter und Sonderfristen wie „Befunde bis 20.01. des Folgejahres“.
Erinnerungen
E-Mails 90, 30 und 7 Tage vor einer Probe, an Tag 7 und 12 nach dem Befund und vor Auflagen. Dazu die Hinweise zu den neuen Grenzwerten 2028.
Ampel-Übersicht
Grün, gelb oder rot für jede Anlage und die nächsten drei Termine, auf dem Smartphone wie am Schreibtisch.

Befunde

Befundprüfung
Werte aus dem Laborbefund übernehmen, auch „<0,005“ oder „n.n.“. Jeder Wert wird mit dem Grenzwert verglichen, der am Tag der Probenahme galt. Fehlende Parameter zeigt dir die Vollständigkeitsprüfung.
Abweichungen
Bei einer Überschreitung führt dich Brunnwart Schritt für Schritt: Anzeige nach § 47, angeordnete Maßnahme, Information der Verbraucher, Nachprobe und Abschluss.
Verläufe
Jeder Parameter mit Verlauf und Grenzwertlinie, so siehst du Nitrat oder Eisen über die Jahre.

Gesundheitsamt und Verbraucher

Meldung an das Gesundheitsamt
Die Kopie des Befunds muss binnen 2 Wochen beim Gesundheitsamt sein. Du hakst ab, dass das Labor gemeldet hat, oder bekommst ein fertiges E-Mail-Paket zum selbst Senden.
Verbraucherinformation
Die jährliche Information nach § 45 mit deinen letzten Befunden als Aushang-PDF für Gästeobjekte und als E-Mail an Mieter, mit Nachweis „informiert am“.
Anzeigen und Begehungen
Anzeigen nach § 11 mit berechneter Frist, Begehungen durch das Gesundheitsamt mit Niederschrift und Auflagen.

Archiv

Archiv und Export
Jeder Befund ist bis 10 Jahre nach der Probenahme gegen Löschen gesperrt. Den Gesundheitsamts-Ordner je Anlage lädst du als ZIP herunter.
Wartung
UV-Lampe, Filterwechsel, Brunnenkopf und Spülung mit Intervall und Protokoll.

Brunnwart berechnet Fristen und Bewertungen aus deinen Eingaben. Verbindlich sind die Trinkwasserverordnung, die Bewertung der Untersuchungsstelle und die Festlegungen deines Gesundheitsamts.