Funktionen
Brunnwart ersetzt den Ordner mit Laborbefunden und die Kalendernotiz. Was die Trinkwasserverordnung von dir verlangt, steht an einem Ort, mit Frist und Nachweis.
Fristen
- Fristen je Anlage
- Gruppe A jährlich, Gruppe B alle 3 Jahre bei dezentralen Anlagen, Intervalle des Gesundheitsamts bei Eigenversorgung, Sonderparameter und Sonderfristen wie „Befunde bis 20.01. des Folgejahres“.
- Erinnerungen
- E-Mails 90, 30 und 7 Tage vor einer Probe, an Tag 7 und 12 nach dem Befund und vor Auflagen. Dazu die Hinweise zu den neuen Grenzwerten 2028.
- Ampel-Übersicht
- Grün, gelb oder rot für jede Anlage und die nächsten drei Termine, auf dem Smartphone wie am Schreibtisch.
Befunde
- Befundprüfung
- Werte aus dem Laborbefund übernehmen, auch „<0,005“ oder „n.n.“. Jeder Wert wird mit dem Grenzwert verglichen, der am Tag der Probenahme galt. Fehlende Parameter zeigt dir die Vollständigkeitsprüfung.
- Abweichungen
- Bei einer Überschreitung führt dich Brunnwart Schritt für Schritt: Anzeige nach § 47, angeordnete Maßnahme, Information der Verbraucher, Nachprobe und Abschluss.
- Verläufe
- Jeder Parameter mit Verlauf und Grenzwertlinie, so siehst du Nitrat oder Eisen über die Jahre.
Gesundheitsamt und Verbraucher
- Meldung an das Gesundheitsamt
- Die Kopie des Befunds muss binnen 2 Wochen beim Gesundheitsamt sein. Du hakst ab, dass das Labor gemeldet hat, oder bekommst ein fertiges E-Mail-Paket zum selbst Senden.
- Verbraucherinformation
- Die jährliche Information nach § 45 mit deinen letzten Befunden als Aushang-PDF für Gästeobjekte und als E-Mail an Mieter, mit Nachweis „informiert am“.
- Anzeigen und Begehungen
- Anzeigen nach § 11 mit berechneter Frist, Begehungen durch das Gesundheitsamt mit Niederschrift und Auflagen.
Archiv
- Archiv und Export
- Jeder Befund ist bis 10 Jahre nach der Probenahme gegen Löschen gesperrt. Den Gesundheitsamts-Ordner je Anlage lädst du als ZIP herunter.
- Wartung
- UV-Lampe, Filterwechsel, Brunnenkopf und Spülung mit Intervall und Protokoll.
Brunnwart berechnet Fristen und Bewertungen aus deinen Eingaben. Verbindlich sind die Trinkwasserverordnung, die Bewertung der Untersuchungsstelle und die Festlegungen deines Gesundheitsamts.