Zum Inhalt springen

Veröffentlicht am 02.11.2026

Grenzwerte für Brunnenwasser: Was die Trinkwasserverordnung festlegt

Wer Brunnenwasser trinkt oder an Mieter und Gäste abgibt, muss dieselben Grenzwerte einhalten wie jedes Wasserwerk. Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) legt sie in drei Anlagen fest: Anlage 1 für Mikrobiologie, Anlage 2 für chemische Stoffe und Anlage 3 für sogenannte Indikatorparameter. Dieser Leitfaden erklärt, was die Werte bedeuten, welche bei Hausbrunnen typischerweise auffallen und was sich in den nächsten Jahren ändert.

Alle Zahlen in diesem Text kommen direkt aus der Parameterliste von Brunnwart und zeigen den Wert, der heute gilt. Eine Übersicht aller Parameter findest du auf der Seite Grenzwerte. Wie du an Messwerte kommst, steht im Leitfaden Brunnenwasser untersuchen.

Wie die Grenzwerte aufgebaut sind

Anlage 1, mikrobiologische Parameter. Krankheitserreger und Fäkalindikatoren. Für Brunnen relevant sind E. coli und intestinale Enterokokken. Sie dürfen im Trinkwasser nicht nachweisbar sein.

Anlage 2, chemische Parameter. Hier gibt es zwei Teile:

  • Teil I: Stoffe, deren Konzentration sich in der Hausinstallation in der Regel nicht mehr erhöht. Was im Brunnen ist, kommt auch am Hahn an. Beispiele: Nitrat, Uran, Pflanzenschutzmittel, PFAS.
  • Teil II: Stoffe, die in der Installation ansteigen können, weil sie aus Rohren und Armaturen stammen. Beispiele: Blei, Kupfer, Nickel, Nitrit. Auch Arsen steht in Teil II.

Anlage 3, Indikatorparameter. Diese Werte zeigen an, ob mit dem Wasser oder der Anlage etwas nicht stimmt, auch wenn keine direkte Gesundheitsgefahr besteht: coliforme Bakterien, Koloniezahlen, Eisen, Mangan, Ammonium, Trübung, pH-Wert, Leitfähigkeit und weitere.

Wichtig: Auch eine Überschreitung bei Indikatorparametern musst du dem Gesundheitsamt nach § 47 Abs. 1 unverzüglich melden.

Mikrobiologie: Keime im Brunnen

Die häufigste Beanstandung bei Hausbrunnen sind Bakterien. Die Trinkwasserverordnung prüft vor allem Indikatorkeime, also Bakterien, die auf eine Verunreinigung hinweisen:

Parameter Grenzwert Bedeutung
E. coli 0 /100 ml Fäkale Verunreinigung, frisch
Intestinale Enterokokken 0 /100 ml Fäkale Verunreinigung, auch älter
Coliforme Bakterien 0 /100 ml Eintrag von außen, etwa Oberflächenwasser
Koloniezahl bei 22 °C ohne anormale Veränderung (§ 43 Abs. 3: 100 /ml, c-Anlage 1.000 /ml) Allgemeine Keimbelastung
Koloniezahl bei 36 °C ohne anormale Veränderung (§ 43 Abs. 3: 100 /ml, c-Anlage 100 /ml) Keime, die bei Körpertemperatur wachsen

Bei den Koloniezahlen gibt es keinen festen Grenzwert, sondern die Anforderung „ohne anormale Veränderung“. Zahlen nennt die Verordnung nur für das Verfahren nach § 43 Abs. 3. Entscheidend ist der Vergleich mit deinen früheren Befunden: Ein plötzlicher Anstieg ist ein Warnsignal.

Clostridium perfringens

Clostridium perfringens ist ein Bakterium aus dem Darm, dessen Sporen sehr lange in der Umwelt überleben. Es gehört nur dann zur Gruppe A, wenn dein Brunnenwasser von Oberflächenwasser stammt oder davon beeinflusst wird, zum Beispiel bei einer Quellfassung oder einem sehr flachen Schachtbrunnen. Wird es gefunden, deutet das auf einen Eintrag von außen hin, auch wenn er länger zurückliegt. Abkochen tötet die Sporen nicht zuverlässig ab.

Koloniezahlen richtig deuten

Koloniezahlen sind kein Nachweis von Krankheitserregern, sondern ein Maß für die allgemeine Keimbelastung. Gesundheitsämter beschreiben erhöhte Werte oft als Hinweis auf einen Biofilm in Leitungen, Speichern oder Filtern. Ein plötzlicher oder stetiger Anstieg ist nach § 47 Abs. 1 meldepflichtig, auch ohne festen Grenzwert. Deshalb lohnt es sich, die Werte jedes Jahr nebeneinander zu legen.

Was du bei einem positiven Keimbefund tust, warum das Gesundheitsamt oft ein Abkochgebot anordnet und wie du die Ursache findest, steht im Ratgeber Coliforme Keime und E. coli im Brunnen.

Nitrat und Nitrit

Nitrat gelangt vor allem durch Düngung und Gülle ins Grundwasser. Flache Brunnen in landwirtschaftlich genutzten Gegenden sind besonders betroffen. Der Grenzwert für Nitrat liegt bei 50 mg/l, für Nitrit am Zapfhahn bei 0,5 mg/l.

Zusätzlich gilt eine Summenformel: Nitratwert geteilt durch den Nitrat-Grenzwert plus Nitritwert geteilt durch 3 darf nicht größer als 1 sein. Ein Wert knapp unter dem Nitrat-Grenzwert kann also zusammen mit etwas Nitrit trotzdem eine Überschreitung sein.

Der Grenzwert ist auf Säuglinge ausgerichtet: Bei ihnen kann aus Nitrat Nitrit entstehen, das den Sauerstofftransport im Blut stört. Abkochen hilft bei Nitrat nicht. Mehr dazu im Ratgeber Nitrat im Brunnenwasser.

Arsen und Blei: was sich 2028 ändert

Arsen kommt natürlich in manchen Gesteinen vor, in Deutschland regional sehr unterschiedlich. Der heute geltende Grenzwert liegt bei 0,01 mg/l. Ab dem 12. Januar 2028 gilt ein strengerer Wert, aber nicht sofort für alle:

  • Anlagen, die vor dem 12. Januar 2028 in Betrieb genommen wurden, dürfen den bisherigen Wert bis zum Ablauf des 11. Januar 2036 weiter nutzen.
  • Anlagen, die ab dem 12. Januar 2028 in Betrieb gehen, müssen den strengeren Wert sofort einhalten.
  • Ab dem 12. Januar 2036 gilt der strengere Wert für alle.

Bei Blei halbiert sich der Grenzwert am 12. Januar 2028, und zwar für alle Anlagen. Heute gilt 0,01 mg/l. Blei kommt bei Brunnen fast nur aus alten Leitungen. Bleileitungen mussten nach § 17 Abs. 1 bis zum Ablauf des 12. Januar 2026 entfernt oder stillgelegt werden, Ausnahmen gibt es nur auf Antrag.

Viele Artikel im Netz schreiben, dass ab 2028 alle Brunnen den neuen Arsenwert einhalten müssen. Für bestehende Brunnen stimmt das nicht. Die Details stehen im Ratgeber Arsen und Blei: neue Grenzwerte 2028.

Uran

Uran ist ein natürlich vorkommendes Schwermetall, das in Regionen mit uranhaltigem Gestein ins Grundwasser gelangt. Der Grenzwert liegt bei 0,01 mg/l und gilt seit November 2011. Er schützt vor allem die Nieren, denn Uran wirkt im Trinkwasser vor allem als Schwermetall auf die Niere, weniger über seine Radioaktivität.

Uran gehört zur Gruppe B, wird also bei einer dezentralen Anlage in der Regel alle drei Jahre untersucht. Liegt dein Wert nahe am Grenzwert, lohnt es sich, mit dem Gesundheitsamt über eine häufigere Untersuchung zu sprechen. Abkochen hilft auch hier nicht. Wenn das Gesundheitsamt Anhaltspunkte für erhöhte Radioaktivität hat, kann es nach § 32 zusätzliche Untersuchungen auf radioaktive Stoffe anordnen. Das ist bei kleinen Brunnen die Ausnahme.

Eisen und Mangan

Eisen und Mangan sind die Klassiker bei Hausbrunnen. Sie färben das Wasser gelblich bis braun, hinterlassen Flecken in Waschbecken und Wäsche und setzen sich in Leitungen ab. Die Werte nach Anlage 3: Eisen 0,2 mg/l, Mangan 0,05 mg/l.

Beide sind Indikatorparameter. Eine Überschreitung ist meist kein akutes Gesundheitsrisiko, aber trotzdem meldepflichtig. Und sie zeigt dir, dass sich eine Aufbereitung lohnen kann, etwa eine Enteisenung. Untersucht werden Eisen und Mangan in der Regel mit Gruppe B.

Weitere Werte, die bei Brunnen eine Rolle spielen

  • pH-Wert: 6,5 bis 9,5 pH-Einheiten. Dazu gehört eine Beurteilung der Korrosivität des Wassers gegenüber den Leitungen.
  • Ammonium: 0,5 mg/l. Erhöhte Werte können auf Abwasser oder Gülle hinweisen.
  • Elektrische Leitfähigkeit: 2.790 µS/cm bei 25 °C. Ein Maß für den Gesamtgehalt gelöster Salze. Eine plötzliche Änderung deutet auf einen veränderten Zufluss hin.
  • Pflanzenschutzmittel: einzeln 0,0001 mg/l, in Summe 0,0005 mg/l. Relevant in der Nähe von Äckern, Obst- und Weinbau.
  • Kupfer 2 mg/l und Nickel 0,02 mg/l: kommen vor allem aus der Installation.

PFAS: neue Grenzwerte seit 2026

PFAS sind langlebige Industriechemikalien, die über Löschschaum, Klärschlamm oder Industriestandorte ins Grundwasser gelangen. Die Trinkwasserverordnung führt sie in zwei Stufen ein:

  • Summe PFAS-20 gilt seit dem 12. Januar 2026: 0,0001 mg/l.
  • Summe PFAS-4 gilt ab dem 12. Januar 2028 und ist deutlich strenger.

Für die meisten Hausbrunnen abseits solcher Quellen ist PFAS kein Thema. Liegt dein Brunnen in der Nähe eines Flugplatzes, einer Feuerwehrübungsfläche oder eines Industriegebiets, sprich das bei der nächsten Gruppe B-Untersuchung an.

Chrom: strengerer Wert ab 2030

Für Chrom gilt heute 0,025 mg/l. Ab dem 12. Januar 2030 wird der Wert deutlich strenger. Bei Hausbrunnen ist Chrom selten auffällig, steht aber auf jeder Gruppe B-Liste.

Welche Werte in welcher Untersuchung stecken

Nicht jeder Grenzwert wird jedes Jahr geprüft. Bei einer dezentralen Anlage gilt:

Parameter Gruppe Häufigkeit
E. coli, Enterokokken, coliforme Bakterien, Koloniezahlen A jährlich
Färbung, Geruch, Geschmack, Trübung, Leitfähigkeit, pH-Wert A jährlich
Clostridium perfringens A, nur bei Einfluss von Oberflächenwasser jährlich
Nitrat, Nitrit, Ammonium B alle drei Jahre
Arsen, Blei, Uran, Kupfer, Nickel und weitere Metalle B alle drei Jahre
Eisen, Mangan B alle drei Jahre
Pflanzenschutzmittel, PFAS B alle drei Jahre

Gerade die chemischen Werte, die bei Brunnen kritisch sein können, prüft die Pflicht also nur alle drei Jahre. Liegt ein Wert nahe am Grenzwert, nimm ihn zusätzlich jährlich in den Untersuchungsplan auf. Wie das geht, erklärt der Leitfaden Brunnenwasser untersuchen.

Warum sich Werte über die Jahre ändern

Ein guter Befund vor fünf Jahren ist keine Garantie für heute. Gesteinsschichten geben laufend Stoffe ins Wasser ab, und die Zusammensetzung kann sich im Lauf der Zeit verändern, auch bei einem Brunnen, den schon die Großeltern genutzt haben. Dazu kommen Einflüsse von außen: neue Düngung auf dem Nachbaracker, eine undicht gewordene Abdeckung, ein trockener Sommer oder ein nasses Frühjahr. Proben aus regenreichen Zeiten fallen bei Keimen in der Regel schlechter aus als aus Trockenperioden.

Für dich heißt das: Vergleiche jeden Befund mit den vorherigen. Ein steigender Trend bei Nitrat, Leitfähigkeit oder Koloniezahl ist ein frühes Warnsignal, lange bevor ein Grenzwert überschritten ist.

Abkochen hilft nur gegen Keime

Abkochen tötet Bakterien und Viren ab. Gegen chemische Stoffe hilft es überhaupt nicht: Nitrat, Arsen, Uran, Blei oder PFAS bleiben im Wasser. Bei Keimen ist ein Abkochgebot deshalb die übliche Sofortmaßnahme, bei chemischen Überschreitungen braucht es andere Lösungen, etwa abgepacktes Wasser für bestimmte Zwecke, eine Aufbereitung oder einen anderen Brunnen.

Duldung: wenn ein Wert dauerhaft drüber liegt

Nicht jede Überschreitung führt zur Stilllegung. Die Verordnung gibt dem Gesundheitsamt Spielraum, abgestuft nach Art des Parameters (§ 65):

  • Mikrobiologische und chemische Grenzwerte: Das Gesundheitsamt ordnet unverzüglich Maßnahmen an, damit das Wasser wieder den Anforderungen entspricht (§ 65 Abs. 2).
  • Indikatorparameter wie Eisen, Mangan oder Leitfähigkeit: Das Amt kann im Einzelfall von Maßnahmen absehen, wenn keine Gesundheitsschädigung zu besorgen ist, und eine Überschreitung bis zu einem bestimmten Wert und für einen bestimmten Zeitraum dulden (§ 65 Abs. 3).
  • Eigenversorger und chemische Grenzwerte: Hier kann das Amt mit Zustimmung der obersten Landesbehörde ebenfalls eine befristete Duldung festlegen, wenn eine Gesundheitsschädigung ausgeschlossen werden kann (§ 65 Abs. 4). Für Vermieter und Ferienhöfe gibt es diese Möglichkeit bei chemischen Grenzwerten nicht.

Eine Duldung ist keine Erlaubnis auf Dauer. Sie gilt für einen festgelegten Zeitraum, in dem du die Ursache beheben sollst. Heb den Bescheid gut auf.

Zeitleiste der Änderungen

Datum Änderung
12. Januar 2026 PFAS-20 gilt. Bleileitungen mussten bis dahin raus sein
12. Januar 2028 Blei halbiert, PFAS-4 gilt, strengerer Arsenwert für neue Anlagen
12. Januar 2030 Chrom strenger
12. Januar 2036 Strengerer Arsenwert für alle Anlagen

Brunnwart wechselt die Werte zum jeweiligen Stichtag automatisch und berücksichtigt beim Arsen das Inbetriebnahmedatum deiner Anlage.

Was eine Überschreitung für dich bedeutet

Liegt ein Wert über dem Grenzwert oder ist ein Indikatorparameter auffällig, gilt:

  1. Unverzüglich melden (§ 47 Abs. 1). Am besten rufst du das Gesundheitsamt am selben Tag an und schickst den Befund hinterher.
  2. Keine Abgabe als Trinkwasser ohne Freigabe (§ 49). Nach deiner Meldung darfst du bis zur Entscheidung des Gesundheitsamts weiter abgeben. Das Amt entscheidet, ob du das Wasser weiter abgeben darfst, mit welchen Auflagen oder ob die Versorgung unterbrochen wird.
  3. Ursache suchen und beheben, dann Nachuntersuchung.

Nicht jede Überschreitung bedeutet, dass das Wasser gefährlich ist. Bei Indikatorparametern geht es oft um Technik, nicht um Gesundheit. Trotzdem gilt: melden, nicht abwarten. Wie die Meldung und das weitere Vorgehen bei Keimen ablaufen, steht im Ratgeber Coliforme Keime und E. coli im Brunnen.

Befund richtig lesen

Ein paar Hinweise für deinen nächsten Laborbefund:

  • „< BG“ oder „n. n.“ bedeutet: unter der Bestimmungsgrenze oder nicht nachweisbar. Das ist gut.
  • Einheiten beachten: mg/l und µg/l unterscheiden sich um den Faktor 1.000. Brunnwart rechnet automatisch um.
  • Messunsicherheit: Die Grenzwerte der Anlage 2 berücksichtigen sie bereits. Ein Messwert über dem Grenzwert ist also eine Überschreitung, auch wenn er nur knapp darüber liegt.
  • Vergleich mit früheren Befunden: Steigt Nitrat jedes Jahr ein wenig, solltest du handeln, bevor der Grenzwert erreicht ist.

Kupfer, Nickel und Blei: Werte aus der Hausinstallation

Einige Stoffe stammen nicht aus dem Brunnen, sondern aus Rohren und Armaturen. Die Verordnung fasst sie in Anlage 2 Teil II zusammen. Für dich als Brunnenbetreiber bedeutet das: Ist ein Wert erhöht, liegt die Ursache oft im Haus.

  • Kupfer (2 mg/l) kann aus Kupferrohren stammen.
  • Nickel (0,02 mg/l) kann aus Armaturen stammen.
  • Blei (0,01 mg/l) stammt fast immer aus alten Bleileitungen, die nach § 17 Abs. 1 inzwischen entfernt oder stillgelegt sein müssen.

Die Verordnung sieht für diese drei Stoffe eigene Probenahmeverfahren vor, etwa eine gestaffelte Stagnationsbeprobung, weil die Werte davon abhängen, wie lange das Wasser in der Leitung stand. Sprich das mit deinem Labor ab, wenn ein Wert auffällt.

Salze und Härte

Chlorid (250 mg/l), Sulfat (250 mg/l) und Natrium (200 mg/l) sind Indikatorparameter nach Anlage 3. Steigen sie über die Jahre, hat sich etwas am Zufluss des Brunnens verändert, und ein Blick auf die Umgebung lohnt sich.

Für die Wasserhärte gibt es in der Trinkwasserverordnung keinen Grenzwert.

Grenzwerte und Gesundheit: wie du die Zahlen einordnest

Eine Überschreitung heißt nicht automatisch, dass das Wasser sofort krank macht. Sie heißt aber, dass gehandelt werden muss. Wie dringend, hängt vom Parameter ab:

  • Keime: Hier geht es um akute Infektionen. Schnelles Handeln ist wichtig, deshalb oft das Abkochgebot schon am ersten Tag.
  • Nitrat: Akute Gefahr vor allem für Säuglinge. Für deren Nahrung sofort anderes Wasser verwenden.
  • Arsen, Uran, Blei: Wirken über lange Zeit. Eine einzelne Überschreitung ist kein Notfall, aber ein dauerhaftes Problem, das gelöst werden muss.
  • Eisen, Mangan, Trübung: Meist eine Frage der Technik und des Komforts, aber Hinweis auf Veränderungen im Brunnen.

Die Einordnung im Einzelfall trifft das Gesundheitsamt. Melden musst du jede Überschreitung.

Häufige Fragen zu Befunden

Ein Wert liegt genau auf dem Grenzwert. Ist das eine Überschreitung? Nein, eine Überschreitung liegt vor, wenn der Messwert darüber liegt. Ein Wert auf dem Grenzwert ist aber ein klares Signal, die Ursache zu suchen und häufiger zu messen.

Das Labor hat einen anderen Grenzwert angegeben als hier. Prüf das Datum: Seit 2026 gelten für einige Stoffe neue Werte, weitere ändern sich 2028, 2030 und 2036. Brunnwart nimmt immer den Wert, der am Tag der Probenahme galt.

Im Befund steht ein Stoff ohne Grenzwert. Manche Labore messen mehr als vorgeschrieben, etwa Härte, Calcium oder Magnesium. Dafür gibt es in der Trinkwasserverordnung keinen Grenzwert, und diese Werte musst du nicht melden.

Mein Nachbar hat ganz andere Werte. Das ist normal. Schon wenige Meter Abstand, eine andere Brunnentiefe oder ein anderer Zustand des Schachts können die Werte stark verändern.

Checkliste für deinen nächsten Befund

  • Mikrobiologie: E. coli, Enterokokken und coliforme Bakterien nicht nachgewiesen?
  • Koloniezahlen im Rahmen deiner früheren Befunde?
  • Nitrat und die Nitrat-Nitrit-Formel eingehalten, Trend über die Jahre stabil?
  • Arsen, Uran und Blei mit Blick auf die Stichtage 2028 und 2036 eingeordnet?
  • Eisen, Mangan, Trübung und Leitfähigkeit unauffällig?
  • Bei jeder Überschreitung: Gesundheitsamt sofort informiert, Befundkopie innerhalb von zwei Wochen geschickt?
  • Befund im Archiv, Information für Mieter und Gäste aktualisiert?

Brunnwart prüft deine Werte

In Brunnwart trägst du die Laborwerte ein, und die App vergleicht sie mit dem Grenzwert, der am Tag der Probenahme für deine Anlage galt, einschließlich Nitrat-Nitrit-Formel und Arsen-Übergangsregel. Liegt ein Wert darüber, zeigt Brunnwart dir sofort, dass du das Gesundheitsamt informieren musst. Teste es 30 Tage kostenlos.

Quellen

Rechtstexte und Merkblätter, auf die sich dieser Artikel stützt. Stand 02.11.2026.

  1. gesetze-im-internet.de: trinkwv_2023/anlage_1.html
  2. gesetze-im-internet.de: trinkwv_2023/anlage_2.html
  3. gesetze-im-internet.de: trinkwv_2023/anlage_3.html
  4. gesetze-im-internet.de: trinkwv_2023/__28.html
  5. gesetze-im-internet.de: trinkwv_2023/__43.html
  6. gesetze-im-internet.de: trinkwv_2023/__47.html
  7. gesetze-im-internet.de: trinkwv_2023/__49.html
  8. gesetze-im-internet.de: trinkwv_2023/__17.html
  9. umweltbundesamt.de: geschichte-umwelt/2011
  10. bfr.bund.de: FAQ_deutsch/uran-wissenswertes-rund-um-aufnahmequellen-wirkungen-im-koerper-und-gesetzliche-regelungen.pdf
  11. umweltbundesamt.de: faqs-zu-nitrat-im-grund-trinkwasser
  12. gesetze-im-internet.de: trinkwv_2023/anlage_6.html
  13. gesetze-im-internet.de: trinkwv_2023/__32.html
  14. gesetze-im-internet.de: trinkwv_2023/__65.html
  15. landkreis-straubing-bogen.de: 15741/merkblatt-grenzwertueberschreitung-mikrobiologische-wasserun.pdf
  16. lrabgcms2023.jena.de: 3854/Hinweis-Brunnenwasseruntersuchung.pdf
  17. landkreis-pfaffenhofen.de: 9481/merkblatt_ga_bakterielle_belastung_trinkwasser_18712.pdf

Häufige Fragen

Gelten für Brunnenwasser andere Grenzwerte als für Leitungswasser?
Nein. Wer Brunnenwasser als Trinkwasser nutzt oder abgibt, muss dieselben Grenzwerte der Trinkwasserverordnung einhalten wie ein Wasserwerk. Unterschiede gibt es nur bei Umfang und Häufigkeit der Untersuchungen.
Welche Werte sind bei einem Hausbrunnen am häufigsten auffällig?
Häufig sind Keime wie coliforme Bakterien, Nitrat in landwirtschaftlich genutzten Gegenden sowie Eisen und Mangan. Je nach Geologie kommen Arsen und Uran dazu.
Was ist der Unterschied zwischen Grenzwert und Indikatorparameter?
Grenzwerte in Anlage 1 und 2 schützen direkt die Gesundheit. Indikatorparameter in Anlage 3, etwa Eisen, Mangan oder Trübung, zeigen an, ob mit dem Wasser oder der Anlage etwas nicht stimmt. Auch ihre Überschreitung musst du dem Gesundheitsamt melden.
Ändern sich die Grenzwerte in den nächsten Jahren?
Ja, einige. PFAS-20 gilt seit Januar 2026, PFAS-4 und der neue Bleiwert ab 12. Januar 2028, Chrom wird ab 12. Januar 2030 strenger. Der strengere Arsenwert gilt für bestehende Brunnen erst ab 12. Januar 2036, für neue Anlagen schon ab 2028.
Was mache ich, wenn ein Grenzwert überschritten ist?
Unverzüglich das Gesundheitsamt informieren, die Ursache suchen und abwarten, was das Amt anordnet. Bis dahin darf das Wasser nur nach deiner Meldung und im Rahmen der Entscheidung des Gesundheitsamts weiter als Trinkwasser abgegeben werden.