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Teil des Leitfadens Brunnenwasser untersuchen lassen: Ablauf, Umfang und Fristen

Veröffentlicht am 02.11.2026

Zugelassenes Labor für Brunnenwasser finden: So gehst du vor

Für die Pflichtuntersuchung deines Brunnens reicht nicht irgendein Labor. Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) verlangt eine zugelassene Untersuchungsstelle, und die muss auch die Probe selbst nehmen. Dieser Ratgeber zeigt, wo du die Liste der zugelassenen Labore findest, worauf du bei der Auswahl achtest und was in den Auftrag gehört.

Den gesamten Ablauf vom Untersuchungsplan bis zum Befund beschreibt der Leitfaden Brunnenwasser untersuchen.

Was die Verordnung verlangt

§ 39 regelt drei Dinge, die für dich wichtig sind:

  1. Nur zugelassene Stellen dürfen die vorgeschriebenen Untersuchungen durchführen.
  2. Die Probenahme gehört dazu. Der Auftrag muss die Probenahme einschließen. Du füllst also keine Flasche selbst ab.
  3. Information bei Überschreitung. Im Vertrag muss stehen, dass das Labor dich unverzüglich informiert, wenn ein Wert überschritten ist.

Teststreifen, Heimtests oder Labore ohne Trinkwasserzulassung können zur eigenen Orientierung nützlich sein. Die Pflicht erfüllen sie nicht.

Wo du die Liste findest

Nach § 40 Abs. 2 veröffentlicht jedes Land eine Liste der zugelassenen Untersuchungsstellen. Die Zulassung gilt bundesweit, du kannst also auch ein Labor aus einem Nachbarland beauftragen.

So findest du die Liste:

  • Suche nach „Landesliste Trinkwasseruntersuchungsstellen“ und dem Namen deines Bundeslands. Zuständig sind meist das Landesgesundheitsamt oder das Gesundheitsministerium.
  • Gesundheitsamt fragen. Viele Gesundheitsämter verlinken die Liste in ihrem Merkblatt für Hausbrunnen oder nennen dir Labore in der Region.
  • Sammelseite der Länder. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin weist darauf hin, dass die Listen der Länder unter shapth.info zusammengeführt werden.

Auf den Umfang der Zulassung achten

Labore werden nicht pauschal zugelassen, sondern für die Probenahme und für einzelne Parameter. Die Landeslisten zeigen, wofür eine Stelle zugelassen ist. Das ist vor allem bei Gruppe B wichtig, die viele Einzelstoffe umfasst.

Viele Labore arbeiten mit anderen zugelassenen Stellen zusammen und vergeben einzelne Parameter weiter, etwa PFAS oder Pflanzenschutzmittel. Das ist zulässig, wenn auch die Partnerstelle zugelassen ist. Frag bei der Beauftragung nach.

Welche Parameter in Gruppe A und B stecken, steht im Ratgeber Gruppe A und Gruppe B.

Auswahlkriterien

  • Entfernung: Die Probenahme vor Ort kostet Anfahrt. Ein Labor in der Nähe ist oft günstiger. Manche Labore fahren feste Touren durch eine Region.
  • Sammeluntersuchung: Manche Gemeinden organisieren mit einem Labor einen gemeinsamen Termin für alle Hausbrunnen. Frag bei deiner Gemeinde oder dem Gesundheitsamt nach.
  • Umfang: Kann das Labor Gruppe A und Gruppe B komplett anbieten, selbst oder mit Partnern?
  • Bearbeitungszeit: Wie schnell kommt der Befund? Das ist wichtig für die Zwei-Wochen-Frist zum Gesundheitsamt.
  • Befund an das Gesundheitsamt: Schickt das Labor eine Kopie direkt? Das spart dir einen Schritt.
  • Erinnerung: Manche Labore erinnern dich an den nächsten Termin. Verlassen solltest du dich darauf nicht.

Was die Untersuchung kostet und welche Posten typisch sind, steht im Ratgeber Kosten einer Wasseruntersuchung.

Was in den Auftrag gehört

Ein klarer Auftrag vermeidet Missverständnisse. Schreib hinein:

  1. Anlage: Adresse, Art (dezentrale Anlage oder Eigenversorgung), Nutzung.
  2. Umfang: „Gruppe A nach Anlage 6 TrinkwV“ oder „Gruppe A und B“, plus zusätzliche Parameter aus deinem Untersuchungsplan.
  3. Probenahme durch das Labor, mit Entnahmestelle aus dem Untersuchungsplan.
  4. Information bei Überschreitung: unverzüglich, mit Telefonnummer und E-Mail, unter der du erreichbar bist.
  5. Befundversand: an dich und, wenn gewünscht, direkt an das zuständige Gesundheitsamt.

Der letzte Punkt ist bequem. Verantwortlich für die Kopie innerhalb von zwei Wochen nach § 44 Abs. 2 bleibst trotzdem du.

Wenn das Labor eine Überschreitung meldet

Ruft das Labor an oder schreibt, dass ein Wert über dem Grenzwert liegt, läuft ab diesem Moment deine Pflicht nach § 47 Abs. 1: unverzüglich das Gesundheitsamt informieren. Warte nicht auf den schriftlichen Befund. Bei Keimen ist das Vorgehen im Ratgeber Coliforme Keime und E. coli im Brunnen beschrieben.

In Brunnwart

In Brunnwart siehst du rechtzeitig, welche Untersuchung fällig ist und welchen Umfang du beauftragen musst. Den Befund lädst du danach hoch, und Brunnwart prüft die Werte. Teste es 30 Tage kostenlos.

Quellen

Rechtstexte und Merkblätter, auf die sich dieser Artikel stützt. Stand 02.11.2026.

  1. gesetze-im-internet.de: trinkwv_2023/__39.html
  2. gesetze-im-internet.de: trinkwv_2023/__40.html
  3. berlin.de: trinkwasserhygiene/trinkwasseruntersuchungsstellen
  4. landkreis-bautzen.de: Gesundheitsamt/MerkblattUeberwachungHausbrunnen.pdf
  5. hlfgp.hessen.de: 2025-12/hessische_landesliste.pdf
  6. gesetze-im-internet.de: trinkwv_2023/__44.html
  7. gesetze-im-internet.de: trinkwv_2023/__28.html
  8. gesetze-im-internet.de: trinkwv_2023/__47.html

Häufige Fragen

Muss das Labor aus meinem Bundesland sein?
Nein. Eine Untersuchungsstelle, die in einem Land zugelassen ist, darf bundesweit Trinkwasser untersuchen. Ein Labor in der Nähe spart aber Anfahrtskosten für die Probenahme.
Darf ich die Probe selbst abfüllen und einschicken?
Für die Pflichtuntersuchung nicht. Die Trinkwasserverordnung verlangt, dass der Auftrag an die Untersuchungsstelle die Probenahme einschließt. Selbst abgefüllte Proben taugen nur für eine private Orientierung.
Was ist, wenn mein Labor einen Parameter nicht selbst untersuchen darf?
Viele Labore arbeiten mit anderen zugelassenen Stellen zusammen und geben einzelne Parameter weiter. Frag nach, ob das bei deinem Auftrag der Fall ist und ob auch die Partnerstelle für den Parameter zugelassen ist.
Wie erkenne ich ein seriöses Angebot?
Es nennt den Umfang, etwa Gruppe A oder Gruppe B nach Anlage 6 TrinkwV, die Probenahme durch das Labor, die Kosten für Anfahrt und Bericht und ob das Labor den Befund auf Wunsch an das Gesundheitsamt schickt.