Teil des Leitfadens Brunnenwasser untersuchen lassen: Ablauf, Umfang und Fristen
Veröffentlicht am 02.11.2026
Gruppe A und Gruppe B: Was bei der Trinkwasseruntersuchung geprüft wird
Wer einen Brunnen betreibt, der Mieter, Gäste oder Kunden versorgt, hört vom Gesundheitsamt oder Labor schnell die Begriffe Gruppe A und Gruppe B. Dahinter steckt die Einteilung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in eine kleine, jährliche Routineuntersuchung und eine große, seltenere Untersuchung. Dieser Ratgeber erklärt, was jeweils dazugehört und wie du daraus einen Untersuchungsplan machst.
Den ganzen Ablauf von der Beauftragung bis zum Befund beschreibt der Leitfaden Brunnenwasser untersuchen.
Gruppe A: die jährliche Routine
Anlage 6 Teil I, Anmerkung 2 zählt die Parameter der Gruppe A auf:
| Parameter | Was er zeigt |
|---|---|
| E. coli | frische fäkale Verunreinigung |
| Intestinale Enterokokken | fäkale Verunreinigung, auch länger zurückliegend |
| Coliforme Bakterien | Eintrag von außen, etwa Oberflächenwasser |
| Koloniezahl bei 22 °C | allgemeine Keimbelastung |
| Koloniezahl bei 36 °C | Keime, die bei Körpertemperatur wachsen |
| Färbung, Geruch, Geschmack, Trübung | sichtbare und spürbare Veränderungen |
| Elektrische Leitfähigkeit | Gesamtgehalt gelöster Salze |
| pH-Wert (Wasserstoffionenkonzentration) | sauer oder basisch |
Unter bestimmten Bedingungen kommen weitere Parameter dazu:
- Aluminium und Eisen, wenn sie als Aufbereitungsstoff zugegeben werden,
- Clostridium perfringens einschließlich Sporen, wenn das Wasser von Oberflächenwasser stammt oder beeinflusst wird. Bei flachen Brunnen oder Quellfassungen kann das der Fall sein.
Gruppe A zeigt vor allem, ob Keime in den Brunnen gelangen. Das ist bei Hausbrunnen das häufigste Problem.
Gruppe B: der große Umfang
Gruppe B sind alle übrigen Parameter, die nach § 28 Abs. 1 in Verbindung mit den Anlagen 1 bis 3 Teil I zu untersuchen sind. Dazu gehören:
- Nitrat, Nitrit, Ammonium,
- Metalle: Arsen, Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer, Nickel, Quecksilber, Antimon, Selen, Uran,
- weitere anorganische Stoffe: Fluorid, Bor, Cyanid, Chlorid, Sulfat, Natrium,
- Indikatoren: Eisen, Mangan, Oxidierbarkeit oder TOC, Calcitlösekapazität,
- organische Stoffe: Pflanzenschutzmittel, PFAS, Benzol, PAK, leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe und weitere.
Seit dem 12. Januar 2026 gehört auch die Summe PFAS-20 dazu. Welche dieser Stoffe bei deinem Brunnen sinnvoll sind, legt der Untersuchungsplan fest. Einige Parameter sind nur unter bestimmten Bedingungen zu untersuchen, etwa Stoffe, die nur bei einer Desinfektion mit Chlor entstehen.
Radioaktive Stoffe gehören nicht zu Gruppe B. Sie werden bei kleinen Anlagen nur untersucht, wenn das Gesundheitsamt das nach § 32 anordnet.
Was die Grenzwerte der einzelnen Stoffe bedeuten, steht im Leitfaden Grenzwerte für Brunnenwasser.
Wie oft
Für Anlagen mit weniger als zehn Kubikmetern am Tag, also praktisch alle Hausbrunnen:
| Gruppe | Häufigkeit |
|---|---|
| A | einmal im Jahr |
| B | einmal in drei Jahren |
Die Menge ist der Mittelwert über ein Kalenderjahr. Für Gruppe B kann das Gesundheitsamt bei dezentralen Anlagen nach § 28 Abs. 3 andere Abstände bestimmen, wenn ihm keine Tatsachen bekannt sind, die auf eine Überschreitung hindeuten. Weicht es ab, teilt es dir das mit Begründung schriftlich oder elektronisch mit.
Ein Beispiel: Gruppe A und B im März 2026. Dann ist Gruppe A wieder im März 2027 fällig, Gruppe B im März 2029.
Der Untersuchungsplan
Seit 2023 brauchst du als Betreiber einer dezentralen Anlage einen Untersuchungsplan nach § 28 Abs. 2. Er gilt für mindestens ein Jahr und enthält:
- die Parameter, also Gruppe A, in welchem Jahr Gruppe B, und ob du zusätzlich etwas untersuchst,
- die Häufigkeit,
- die Entnahmestelle, zum Beispiel „Küche Ferienwohnung, Kaltwasserhahn“,
- den Zeitpunkt, zum Beispiel „jährlich im März, vor Saisonbeginn“,
- das Probenahmeverfahren nach § 42.
Den Plan stellst du im Einvernehmen mit dem Gesundheitsamt auf und schickst ihn vor der Anwendung schriftlich oder elektronisch dorthin. Legt das Amt Vorgaben fest, passt du den Plan an. Proben, die das Gesundheitsamt bei der Überwachung nimmt, darfst du nach § 28 Abs. 4 anrechnen.
Ein einfacher Plan für eine Ferienwohnung könnte so aussehen:
| Parameter | Häufigkeit | Entnahmestelle | Zeitpunkt |
|---|---|---|---|
| Gruppe A | jährlich | Küche FeWo, Kaltwasser | März |
| Gruppe B | alle drei Jahre, nächste 2029 | Küche FeWo, Kaltwasser | März |
| Nitrat zusätzlich | jährlich | Küche FeWo, Kaltwasser | März |
Ob du Nitrat zusätzlich jährlich untersuchst, ist keine Pflicht, aber in Gegenden mit Landwirtschaft sinnvoll. Manche Gemeinden haben das bei Sammeluntersuchungen schon lange im Standardumfang.
Gruppe B kostet mehr
Gruppe B umfasst viele Einzelanalysen und ist entsprechend teurer als Gruppe A. Dafür ist sie nur alle drei Jahre fällig. Was eine Untersuchung kostet und wie du sparen kannst, steht im Ratgeber Kosten einer Wasseruntersuchung. Achte bei der Auswahl des Labors darauf, dass es für alle Parameter der Gruppe B zugelassen ist, siehe Untersuchungsstelle finden.
Eigenversorger: kein Gruppe A und B
Nutzt du das Wasser nur selbst, gilt nicht Anlage 6, sondern § 29: mindestens jährlich E. coli, Enterokokken, Clostridium perfringens, coliforme Bakterien und die Koloniezahlen. Alle anderen Parameter in Abständen, die das Gesundheitsamt festlegt, aber nicht seltener als alle fünf Jahre. Einen Untersuchungsplan brauchst du als Eigenversorger nicht.
In Brunnwart
Brunnwart kennt die Parameter der Gruppe A und B, rechnet die nächsten Fälligkeiten aus deinem letzten Befund und berücksichtigt abweichende Festlegungen des Gesundheitsamts. Du siehst auf einen Blick, was in diesem Jahr fällig ist. Teste es 30 Tage kostenlos.
Quellen
Rechtstexte und Merkblätter, auf die sich dieser Artikel stützt. Stand 02.11.2026.
- gesetze-im-internet.de: trinkwv_2023/anlage_6.html
- gesetze-im-internet.de: trinkwv_2023/__28.html
- gesetze-im-internet.de: trinkwv_2023/__29.html
- gesetze-im-internet.de: trinkwv_2023/__42.html
- gesetze-im-internet.de: trinkwv_2023/__32.html
- gesetze-im-internet.de: trinkwv_2023/anlage_2.html
- muenchsteinach.de: 2023/Veroeffentlichung_1_Anlage.pdf
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Häufige Fragen
- Ist Nitrat in Gruppe A oder Gruppe B?
- In Gruppe B. Gruppe A enthält nur die Mikrobiologie und einfache Indikatoren. Gerade in Gegenden mit viel Landwirtschaft lassen viele Betreiber Nitrat trotzdem jährlich mit untersuchen.
- Kann ich Gruppe A und Gruppe B im selben Termin machen?
- Ja, und das ist üblich. In dem Jahr, in dem Gruppe B fällig ist, beauftragst du beides zusammen. Das spart eine Anfahrt.
- Darf das Gesundheitsamt Gruppe B seltener verlangen?
- Ja, für dezentrale Anlagen kann es nach § 28 Abs. 3 für Gruppe B andere Zeitabstände bestimmen, wenn keine Tatsachen auf eine Überschreitung hindeuten. Das muss es dir schriftlich oder elektronisch mit Begründung mitteilen.
- Gibt es Gruppe A und B auch für Eigenversorger?
- Nein. Für reine Eigenversorger gilt § 29: mindestens jährlich die Mikrobiologie, die übrigen Parameter nach Festlegung des Gesundheitsamts, höchstens alle fünf Jahre.